Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)

Scheinprivate Händler auf Ebay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Lutz Schroeder, welche im Auftrag der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt)  ausgesprochen wurde, vorgelegt. Die Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) verkauft u. a. Nahrungsergänzungsmittel.

Abmahngefährdet sind  (vermeintlich) privater ebay-Händler abgemahnt. 

Derartige Abmahnungen durch die Kanzlei Schroeder sind uns bereits aus der Vergangenheit bekannt.

Über Abmahnungen durch Rechtsanwalt Lutz Schröder berichteten wir bereits mehrfach in der Vergangenheit, wie hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-von-ernst-westphal-e-k-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-private-anbieter-verkaufen-gewerblich.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-von-ernst-westphal-e-k-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-durch-rechtsanwalt-schroeder-fuer-ernst-westphal-e-k-informationspflichten-bei-schein-privaten-verkaeufern.html


Abgemahnt wird diesmal für die Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt).

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzgl. des „Scheinprivaten Handelns“.

Weiterhin wird die Zahlung von Anwaltskosten i.H.v. 953,00 Euro verlangt (Streitwert = 15.000,- Euro).

Unser Rat

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen!

Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen. Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung eines gewerblichen zu einem privaten Handeln im Internet eine Vielzahl von Indizien aufgestellt. Die Anwendung/Subsumtion dieser Kriterien auf den konkreten Einzelfall ist für einen juristischen Laien äußerst schwierig, weshalb anwaltlicher Rat hilfreich seien dürfte.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da vorformulierte Unterlassungserklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon viele Mandanten gegen wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Stand: 13.09.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.